Autoversicherung wechseln - wie es geht und wann es sich lohnt
In kaum einem anderen Land versichert man sich gegen so viele Risiken wie in Deutschland. Deutschland ist europaweit Spitzenreiter, wenn es um den Verkauf von Versicherungspolicen geht. Rund 200 Milliarden Euro fließen jährlich in die Kassen der Versicherer. Darunter befinden sich auch Millionen Autoversicherungen, für die jeder Autofahrer Monat für Monat viel Geld ausgibt. Oftmals liegen die Policen der Autoversicherungen jahrelang in der Schublade und werden nicht mehr beachtet. Ein fataler Fehler, denn die Autoversicherung zu wechseln kann bares Geld sparen. Doch wann kann man die Autoversicherung wechseln, was gilt es zu beachten und wie lassen sich Autoversicherungen am besten vergleichen? Welche Leistungen sollten die Policen für Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung beinhalten und worin liegt der Unterschied zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoautoversicherung? Viele Fragen, auf die wir Antworten zusammengestellt haben.
Autoversicherung wechseln - wann muss gekündigt werden?
Wie alle Versicherungen unterliegt auch die Autoversicherung einer Kündigungsfrist. Verpasst man den Stichtag, verlängert sich die Laufzeit der Autoversicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Stichtag für die pünktliche Kündigung der Autoversicherung ist der 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, so dass das Kündigungsschreiben bis spätestens zum 30. November der Versicherung vorliegen muss. Online werden zahlreiche Musterschreiben angeboten, die man gratis herunterladen, ausfüllen und ausdrucken kann. Wichtig, das Kündigungsschreiben muss immer die Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen beinhalten. Unvollständige Kündigungsschreiben werden nicht anerkannt und wer überpünktlich kündigt, kann durch ein erneutes Kündigungsschreiben die Frist verpassen.
Versicherte können in zwei Fällen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Erhöht der Autoversicherer den Beitrag für die Autoversicherung oder ändert seine Vertragsbedingungen, steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht gilt vier Wochen nach Erhalt des Schreibens. Der zweite Fall des Sonderkündigungsrechts ist der Schadensfall. Hier steht dem Versicherten ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu, sobald der Schaden bearbeitet wurde. Aber Achtung: eine Hochstufung der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) lässt sich auch mit einem Wechsel der Autoversicherung nicht vermeiden.
- Stichtag Kfz-Versicherung kündigen: 31. Dezember
- Eingang des Schreibens spätestens bis zum 30. November
- Sonderkündigungsrechts bei Beitragserhöhung und Änderung der Vertragsbedingungen
- Außerordentliches Sonderkündigungsrecht im Schadensfall
Reibungslos die Autoversicherung wechseln
Achtung! Wer plant die Autoversicherung zu wechseln muss wissen, dass ein durchgängiger Versicherungsschutz Pflicht ist. Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz ist in Deutschland nicht erlaubt. Möchte man also die Autoversicherung wechseln, sollte man mindestens Anfang Oktober des jeweiligen Jahres mit einem Vergleich der Versicherungsgesellschaften beginnen. Am einfachsten lassen sich Autoversicherungen online vergleichen. Dazu sollte man sich einige Unterlagen bereitlegen, so dass alle erforderlichen Daten direkt eingegeben werden können. Dazu gehören der Führerschein, der Fahrzeugschein, der Fahrzeugbrief, die Unterlagen der bestehenden oder bereits gekündigten Autoversicherung, der Kilometerstand des Autos und die Bankverbindung.
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Unterlagen der vorherigen Autoversicherung
- Kilometerstand des Fahrzeugs
Autoversicherung wechseln und Sparpotenzial optimieren
Dank des Internets ist heute sehr einfach die Autoversicherung wechseln zu können. Ein paar Klicks reichen und der Online-Vergleich zeigt die günstigsten Autoversicherungen an. Doch sind sie wirklich am günstigsten für die eigenen Bedürfnisse? Worauf sollte man achten, wenn man die Autoversicherung wechseln und das Sparpotenzial optimieren möchte? In Frage kommen die Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an fremden Fahrzeugen und Personenschäden von Unfallgegnern. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, ohne sie darf das Auto nicht gefahren werden. Die Teilkaskoversicherung deckt unverschuldete Schäden ab, zum Beispiel Diebstahl des Autos oder Unwetterschäden am Fahrzeug. Die Vollkaskoversicherung deckt außerdem selbst verschuldete Schäden/Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ab.
- Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben
- Mitfahrer mit versichern lassen
- Teilkasko übernimmt unverschuldete Schäden
- Vollkasko deckt auch selbst verschuldete Schäden
Und so kann man beim Autoversicherung wechseln sparen: vereinbart man eine Selbstbeteiligung im Schadensfall, das reichen häufig schon 300,- bis 500,- Euro, sinkt der Beitrag der Autoversicherung. Viele Versicherer bieten die sogenannte Werkstattbindung an. Legt man sich also auf eine Autowerkstatt fest, die das Fahrzeug im Schadensfall repariert, gewähren verschiedene Versicherer bis zu 20% Rabatt auf den Versicherungsbeitrag. Auch die Zahlungsweise wird belohnt. Angeboten werden in der Regel Beitragszahlung monatlich, quartalsweise und jährlich. Bei der quartalsweisen und jährlichen Beitragszahlung gewähren Versicherer häufig ebenfalls einen Rabatt. Geht man mit der Beitragszahlung der Autoversicherung für ein Jahr in Vorkasse, sind häufig bis zu 5% Rabatt drin.
- Selbstbeteiligung im Schadensfall
- Werkstattbindung vereinbaren
- quartalsweise oder jährlich zahlen und Prozente erhalten
Diese Leistungen sollten versichert sein
Wie wir bereits erwähnt haben, günstig allein reicht nicht, wenn man die Autoversicherung wechseln möchte. Welche Leistungen sollten versichert sein, damit man im Schadensfall nicht draufzahlt?
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und liegen bei 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 2,5 Millionen Euro für Personenschäden je Person. Der Gesamtschaden bei Personenschäden liegt bei 7,5 Millionen Euro. Diese gesetzlich vorgegebenen Mindestsummen können beliebig erhöht werden.
Wer kennt das nicht? Unterwegs klingelt das Handy und automatisch gerät man in Versuchung den Anruf anzunehmen. Oder eine rote Ampel wird überfahren. Man bückt sich und sucht etwas in der Tasche und hat leider übersehen, dass Verkehr vor einem zum Stehen gekommen ist. Diese Fahrlässigkeiten sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Man kann sie aber beim Autoversicherung wechseln in die Police aufnehmen, wenn auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vertraglich verzichtet wird. Passiert eine solche Fahrlässigkeit, übernimmt der Versicherer die Kosten für den entstandenen Schaden. Ist man häufig im Ausland unterwegs oder fährt regelmäßig mit dem Auto in den Urlaub, kann es sich lohnen die Deckungssumme im Ausland zu erhöhen und einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu vereinbaren. Möglicherweise kommen Zusatzleistungen wie die Neuwertentschädigung, der Wildschadenschutz und der Schutzbrief in Frage, die zusätzlich vereinbart werden müssen.
- Haftpflicht Sachschäden mindestens 1,12 Millionen Euro
- Haftpflicht Personenschäden mindestens 2,5 Millionen Euro je Person
- Einrede der groben Fahrlässigkeit vereinbaren
- Zusätzlicher Schutz: Neuwertentschädigung, Wildschadenschutz und Schutzbrief
Autoversicherung alle 12 Monate überprüfen
Wir haben jetzt alle Tipps & Tricks zum Autoversicherung wechseln zusammengestellt. Aber nun sollte man nach einem erfolgreichen Wechsel der Autoversicherung nicht wieder den gleichen Fehler begehen und die neue Autoversicherung die nächsten fünf Jahre unbeachtet in der Schublade liegen lassen. Die Preisschwankungen der Autoversicherungen sind groß und da kann es durchaus sein, dass sich jedes Jahr neue Möglichkeiten ergeben. Das gilt natürlich auch, wenn man sich ein neues Auto gekauft hat. Einfach alle 12 Monate, kurz vor Eintreten der Kündigungsfrist, einen Autoversicherungsvergleich durchführen und nachschauen, ob sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt.
Unser Tipp vor dem Autoversicherung wechseln: Schadenfreiheitsrabatt vorher prüfen. Die Schadenfreiheitklasse wird bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung übernommen und von der neuen Versicherung erfragt. Aber die Schadenfreiheitrabatte für einzelne Klassen fallen bei den jeweiligen Versicherern unterschiedlich aus. Hat man bei der alten Autoversicherung einen so genannten „Rabattretter“ in Anspruch genommen, wird dieser nicht mit übernommen. Dieser Umstand muss beim Autoversicherung wechseln auf jeden Fall mit eingerechnet werden. Den Termin zum Autoversicherung wechseln am besten im Kalender oder Smartphone eintragen. So kann man wichtige Stichtage nicht vergessen und sich immer die besten Konditionen für die Kfz-Versicherung sichern.
Autoversicherung wechseln trotz Schufa?
Lesen Sie auch unsere Ratgeber zum Thema Autoversicherung trotz Schufa. Ein Schufa Eintrag ist ärgerlich, aber es gibt für alles eine Lösung. Wir haben zu diesem Thema ausführliche Informationen, Tipps und Tricks zusammengestellt. Auch mit einem Schufa Eintrag kann man die Autoversicherung wechseln und sich attraktive Rabatte sichern. Wer sich vorher ausführlich informiert, kann der Versicherung selbstbewusst gegenübertreten und die bestmöglichen Konditionen herausholen.